Energiepass Information

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Der neue Energiepass für Immobilien

Die Heizkosten sind meist der größte "Brocken" in der Betriebskostenabrechnung eines Hauses. Altbauten verbrauchen je nach Baujahr und Wärmedämmung bis zu 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter im Jahr. Neubauten nur etwa ein Drittel davon. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.


Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert

Erstellt wird der Energieausweis von ausgewiesenen Fachleuten und zwar entweder verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Die verbrauchsorientierte Berechnung erfolgt auf Basis des bisherigen Energieverbrauchs eines Hauses und ist daher - je nach dem Heizverhalten der Bewohner - nur bedingt aussagefähig. Deutlich aufwändiger ist dagegen der bedarfsorientierte Energiepass, wie er heute bei Neubauten die Regel ist. Denn hier berücksichtigt der Gutachter die technischen Gegebenheiten, wie den Wärmeschutz und die Heizanlage des Gebäudes. Somit können Haus- und Wohnungseigentümer, ebenso wie Mieter, klar erkennen, wie teuer oder günstig eine Immobilie zu beheizen ist.


Energiebilanz gibt wichtige Hinweise

Ob sich Immobilienbesitzer einen Energiepass für ihr Haus oder ihre Wohnung ausstellen lassen, können sie selbst entscheiden. Eine günstige Energiebilanz ist aber spätestens beim Verkauf oder bei Neuvermietung ein wichtiges Argument. Darüber hinaus gibt die technische Bestandsaufnahme wertvolle Hinweise für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen. Über günstige Finanzierungsmöglichkeiten und spezielle KfW-Förderprogramme informieren und beraten die Postbank-Finanzexperten.


Der neue Energiepass auf einen Blick

Wer braucht ihn? Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen. Wann wirde er zur Pflicht? Ab 1. Juli 2008, wenn Baujahr vor 1965, ab 1. Januar 2009, wenn nach 1965 gebaut. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Was kostet er? bedarfsorientiert: ca. 300 - 500 €, verbrauchsorientiert: ca. 150 € (Wahlfreiheit bis 01.10.2008). Wer erstellt ihn? Adressen erhalten Sie über uns.
Ihr Energiepass-Service-Team!


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