Der neue Energiepass für Immobilien
Die Heizkosten sind meist der größte "Brocken" in der Betriebskostenabrechnung eines Hauses.
Altbauten verbrauchen je nach Baujahr und Wärmedämmung bis zu 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter
im Jahr. Neubauten nur etwa ein Drittel davon. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte,
kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis
bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe,
um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information.
Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert
Erstellt wird der Energieausweis von ausgewiesenen Fachleuten und zwar entweder verbrauchs-
oder bedarfsorientiert. Die verbrauchsorientierte Berechnung erfolgt auf Basis des bisherigen
Energieverbrauchs eines Hauses und ist daher - je nach dem Heizverhalten der Bewohner - nur
bedingt aussagefähig. Deutlich aufwändiger ist dagegen der bedarfsorientierte Energiepass, wie er
heute bei Neubauten die Regel ist. Denn hier berücksichtigt der Gutachter die technischen
Gegebenheiten, wie den Wärmeschutz und die Heizanlage des Gebäudes. Somit können Haus- und
Wohnungseigentümer, ebenso wie Mieter, klar erkennen, wie teuer oder günstig eine Immobilie zu
beheizen ist.
Energiebilanz gibt wichtige Hinweise
Ob sich Immobilienbesitzer einen Energiepass für ihr Haus oder ihre Wohnung ausstellen lassen,
können sie selbst entscheiden. Eine günstige Energiebilanz ist aber spätestens beim Verkauf oder bei
Neuvermietung ein wichtiges Argument. Darüber hinaus gibt die technische Bestandsaufnahme
wertvolle Hinweise für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen. Über günstige
Finanzierungsmöglichkeiten und spezielle KfW-Förderprogramme informieren und beraten die
Postbank-Finanzexperten.
Der neue Energiepass auf einen Blick
Wer braucht ihn? Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen.
Wann wirde er zur Pflicht? Ab 1. Juli 2008, wenn Baujahr vor 1965, ab 1. Januar 2009, wenn nach 1965 gebaut.
Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen
Energieausweis auszustellen.
Was kostet er? bedarfsorientiert: ca. 300 - 500 €, verbrauchsorientiert: ca. 150 € (Wahlfreiheit bis 01.10.2008).
Wer erstellt ihn? Adressen erhalten Sie über uns.
Ihr Energiepass-Service-Team!
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